Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten in Kraft. Das Gesetz verpflichtet größere Unternehmen zur Durchführung von Sorgfaltsprüfungen in der Lieferkette.
In diesem Blog erläutern wir für Sie, welche gesetzlichen Verpflichtungen für Unternehmen damit einhergehen und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
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ToggleEin Gesetz über die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette – Was soll das?
Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz der Menschenrechte, insbesondere das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, und die Einhaltung grundlegender Umweltschutzstandards in globalen Lieferketten zu verbessern. Das Lieferkettengesetz fordert von Unternehmen, globale Verantwortung für Sicherung von Menschen- und Umweltrechten entlang der gesamten Lieferkette zu übernehmen – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Das Gesetz legt klar definierte Anforderungen für die Sorgfaltspflicht von Unternehmen fest und ermöglicht so einen rechtssicheren Rahmen.
Welche Unternehmen werden vom Lieferkettengesetz erfasst?
- Ab 2023: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden
- Ab 2024: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
- Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Deutschland werden auch erfasst, wenn das Unternehmen mehr als 3.000 Mitarbeitende (ab 2023) bzw. 1.000 Mitarbeitende (ab 2024) in Deutschland beschäftigt.
Gesetzliche Anforderungen für betroffene Unternehmen
Mit dem Lieferkettengesetz (LkSG) stellt der Gesetzgeber konkrete Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Konkret geht es darum, dass Unternehmen eine Risikoanalyse im Bezug auf Menschenrechtsverletzungen durchführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre damit verbundenen Aktivitäten Bericht erstatten müssen. Bei Hinweisen auf gesetzliche Verstöße, ist das Unternehmen in der Verantwortung, tätig zu werden. Dies gilt sowohl bei Verstößen im eigenen Geschäftsbereich als auch für direkte Zulieferer. Auf indirekte Lieferanten erstrecken sich die Anforderungen des Supply Chain Act nur dann, wenn ein Unternehmen “begründete Kenntnis” von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstößen auf dieser Ebene erhält. Die gesetzlichen Verpflichtungen für Unternehmen sind abgestuft. Sie unterscheiden sich sowohl hinsichtlich des Einflussvermögens auf den Verursacher der Menschrechtsverletzung als auch im Hinblick auf die zu erwartende Schwere der Verletzung und Art und Umfang der Geschäftstätigkeit.
Die menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfung für Unternehmen umfasst die folgenden Bereiche:
- Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden
- Risikomanagementsystem einrichten
- Risikoanalyse zur Ermitttlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte durchführen
- Maßnahmen zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen verabschieden
- Abhilfemaßnahmen bei Menschenrechtsverletzungen ergreifen
- Internes Beschwerdeverfahren einrichten
- Due-Diligence-Verfahren in Bezug auf Risiken im Zusammenhang mit indirekten Lieferanten einführen, das umgesetzt wird, wenn das Unternehmen nachweislich Kenntnis von einem Verstoß hat.
- Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht ausführlich dokumentieren und jährliche, frei zugängliche Unternehmensberichts auf der Website des Unternehmens veröffentlichen.
Konsequenzen für Unternehmen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Die Einhaltung des Sorgfaltspflichtengesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als externe Behörde überprüft und kontrolliert. Bei Versäumnissen oder Verstößen kann sie Bußgelder von bis zu 800.000 Euro verhängen. Bei Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz kann die Geldstrafe bis zu 2% des jährlichen Gesamtumsatzes eines Unternehmens betragen. Die Höhe der Geldbuße kann sich nach der Bedeutung des Verstoßes, den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens und den für und gegen das Unternehmen sprechenden Umständen richten. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, können außerdem für bis zu drei Jahre von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden.
Zukünftige Anforderungen an Unternehmen
Um das Gesetz zu erfüllen, sollten Unternehmen Umwelt-, Sozial- und Governance-Richtlinien (ESG) entwickeln und umsetzen, die speziell auf die relevanten Compliance-Risiken in ihrer Lieferkette zugeschnitten sind.
Daher müssen Unternehmen in einem ersten Schritt die Risiken innerhalb ihrer Lieferketten analysieren und bewerten, um geeignete Maßnahmen zum Risiko-Management ergreifen zu können. Das deutsche Lieferkettengesetz identifiziert die folgenden ESG-Kriterien als relevante Risikobereiche:
- Kinderarbeit
- Zwangsarbeit
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Unmoralische Beschäftigung
- Unsichere Arbeitsbedingungen
- Versammlungsfreiheit
- Diskriminierung
- Mindestlohn
- Rechtswidrige Inbesitznahme von Land und Gewässern
- Umweltschäden
Die Unternehmen müssen alle ihre direkten Zulieferer erfassen, um eine grundlegende Risikobewertung durchzuführen.
Auf die Risikobewertung sollte die Einführung von Risikomanagementsystemen mit den zu definierenden Prozessen und Zuständigkeiten folgen sowie die Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsplans zur Vermeidung/Behebung von Risiken und Verstößen. Wichtig ist auch, dass die Risikobewertung und die eingeführten Verfahren regelmäßig überprüft, aktualisiert und verbessert werden.
Die Aufgaben, die mit dem neuen Lieferkettengesetz einhergehen, sind manuell nicht mehr hinreichend zu bewältigen. Unternehmen müssen neue Prozesse einführen, um ihre Auswirkungen auf Menschenrechte zu analysieren und ihrer Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette nachzukommen. Der Einsatz einer digitalen Lösung für ein umfassendes, automatisiertes Lieferketten-Management kann dazu beitragen, Risiken umfassend zu analysieren, angemessen zu bewerten und/oder in Ergänzung zu Ihrem bereits implementierten Compliance-System zu verwalten. MeRLIN unterstützt Sie dabei, ihrer Sorgfaltspflicht für “faire Lieferketten” nachzukommen, indem Sie verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken etablieren und kontrollieren und die rechtlichen Bestimmungen des Lieferkettengesetzes einhalten. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie unsere Lösung ihr Unternehmen dabei unterstützt, die gesetzlichen Anforderungen digital und rechtssicher umzusetzen, kontaktieren Sie uns! Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihnen!