Das deutsche Lieferkettengesetz
LkSG-konform mit MeRLIN

Reduzieren Sie Lieferantenrisiken und stellen Sie sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben des LkSG eingehalten werden.

Herausforderungen des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG)

Das von der deutschen Bundesregierung verabschiedete Lieferkettengesetz bietet einen gesetzlichen Rahmen, um innerhalb der Lieferkettenprozesse verantwortungsvolles Handeln als verbindlichen Standard zu etablieren. Die Verpflichtung, Menschenrechte - vor allem arbeitsrechtliche Bestimmungen - zu achten, fällt nun in die Verpflichtung der agierenden Unternehmen. Dementsprechend müssen in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter*innen ab dem 1. Januar 2023 Sorgfaltsprüfungen entlang der gesamten Lieferkette durchführen. Ab Januar 2024 gilt dieser Rechtsrahmen dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. Dazu sind ein umfassendes Lieferanten-Risikomanagement und transparente Compliance-Mechanismen notwendig.

Diese Schritte sind zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes erforderlich:

image

So erfüllen Sie die LkSG-Anforderungen mit MeRLIN

Die LkSG-Lösung von MeRLIN unterstützt Sie dabei, nachhaltige Beschaffungspraktiken im gesamten Lieferketten-System der Lieferanten zu implementieren und rechtskonforme Sorgfaltsprüfungen durchzuführen. Insbesondere durch die umfassenden Funktionen rund um das Lieferanten- und Risikomanagement bietet Ihnen MeRLIN einfache Hilfe bei der Umsetzung des LkSG.

MeRLIN Logo
Contract-Management

Risiko-Management

Risikoregister zur Konsolidierung und Analyse der mit den Lieferanten verbundenen Risiken

Compliance

Lieferantenerklärung

Erklärung zur Sorgfaltspflicht bei der Einladung neuer Lieferanten hinzufügen oder bestehenden Lieferanten über das Portal zur Verfügung stellen

Supply-Management

Lieferantenbefragungen

Durchführung von Lieferantenbefragungen zur Überprüfung rechtskonformer Umsetzung des LkSG mit Hilfe konfigurierbarer Fragebögen

Sourcing-Events

Vor-Ort-Audits

Einhaltung der Vorschriften und Dokumentation anhand von Audits durch Prüfer*innen an den jeweiligen Standorten der Zulieferer

Supplier

Whistleblower-Funktionalität

Möglichkeit für interne oder externe Beteiligte Menschenrechts-verletzungen innerhalb der Lieferketten zu melden

Analytics-and-Reports

Dashboards & Berichterstattung

Umfassende Dolumentation durch Dashboards und benutzerdefinierte Berichte

Sind Sie bereit für das LkSG?

Wenn nicht, handeln Sie jetzt!

Webinars and Blogs

German Supply Chain Act| LkSG

German Supply Chain Act (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) – What it Means to SCM & Procurement Professionals

banner image

How COVID-19 will change the design planning & operation of global supply chains

banner image

Panel Discussion : Agile Procurement Practices in Dynamic Business Scenarios

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen sind von dem deutschen Gesetz zur Lieferketten-Sorgfaltspflicht betroffen?

Nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (auch LkSG oder Lieferkettengesetz genannt) unterliegen folgende Unternehmen dem Gesetz:

  1. Unternehmen mit Hauptsitz, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz oder eingetragenem Firmensitz in Deutschland - unabhängig von der Rechtsform
  2. Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten (einschließlich Leiharbeitnehmern), d.h.: Rund 600 Unternehmen in Deutschland werden ab 2023 betroffen sein.
  3. Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten (einschließlich Leiharbeitnehmern), d.h.: Etwa 2.891 Unternehmen in Deutschland werden ab 2024 betroffen sein.
  4. Ausländische Unternehmen mit Sitz oder Hauptniederlassung in Deutschland im Sinne des § 13d HGB, wenn dieser Sitz oder diese Niederlassung mindestens 3.000 bzw. ab 2024 1.000 Beschäftigte hat

Gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nur für deutsche Unternehmen?

Das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) gilt nicht nur für deutsche Unternehmen. Auch ausländische Unternehmen, sofern sie eine Niederlassung in Deutschland haben und dort mehr als 3.000 Personen beschäftigen, sind betroffen. Unternehmen, die nur ihre Produkte in Deutschland vertreiben, sind nicht betroffen. Obwohl das Gesetz keine spezifische Definition für Zweigniederlassungen enthält, sind damit von der Muttergesellschaft rechtlich und finanziell getrennte Betriebsstätte gemeint, die einen eigenen Verantwortungsbereich haben und für längere Zeit in Betrieb sein werden.

Was passiert, wenn ein Unternehmen das Lieferkettengesetz nicht einhält?

Unternehmen, die gesetzlich zur Einhaltung des LkSG verpflichtet sind, müsen bei Nichteinhaltung mit finanziellen oder handelspolitischen Einschränkungen rechnen. Bei Versäumnissen oder Verstößen drohen folgende Konsequenzen:

  1. Bußgelder von bis zu 800.000 EUR oder bis zu 2 % des jährlichen Gesamtumsatzes eines Unternehmens
  2. Geldstrafe bei verwaltungsrechtliche Durchsetzungsmaßnahmen von bis zu 50.000 EUR
  3. Ausschluss von der Vergabe staatlicher Aufträge in Deutschland für bis zu drei Jahre.

Welche Menschenrechte schützt das deutsche Lieferkettengesetz?

Das deutsche Lieferkettengesetz verbietet insbesondere die folgenden Menschenrechtsverletzungen:

  1. Kinderarbeit für Minderjährige unter 18 Jahren gemäß dem ILO-Übereinkommen über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999 (Nr. 182)
  2. Zwangsarbeit
  3. Alle Arten von Sklaverei oder vergleichbare Formen von Herrschaft oder Unterdrückung am Arbeitsplatz
  4. Missachtung der örtlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zu den Arbeitsbedingungen, wenn diese zu Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen führen können
  5. Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit
  6. Diskriminierung bei der Arbeit
  7. Diskriminierung bei der Entlohnung

Welche Umweltschäden verbietet das deutsche Lieferkettengesetz?

Das deutsche Lieferkettengesetz definiert vorrangig die folgenden Umweltrisiken:

  1. Die Verschmutzung von Boden, Wasser und Luft, Lärmbelästigung und die Ressourcenverschwendung durch übermäßige Wassernutzung
  2. Die Herstellung von Produkten mit zusätzlichem Quecksilber, die Verwendung von Quecksilber und seinen Verbindungen sowie der Umgang mit Quecksilberabfällen (Minamata-Konvention)
  3. Herstellung und Verbrauch persistenter organischer Schadstoffe (POPs-Konvention, Stockholmer Konvention)

Was müssen Unternehmen tun, um das LksG einzuhalten?

Nach dem Lieferkettengesetz fordert von Unternehmen,  globale Verantwortung für die Sicherung von Menschen- und Umweltrechten entlang der gesamten Lieferkette zu übernehmen - vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Es verpflichtet Unternehmen, eine menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfung innerhalb ihrer Lieferketten durchführen, um Risiken aufzudecken oder negative Folgen zu vermeiden, zu verringern und/oder zu beseitigen. Das deutsche Lieferkettengesetz identifiziert die folgenden Kriterien als relevante Risikobereiche:

  1. Zwangsarbeit
  2. Kinderarbeit
  3. Unsichere oder ungesunde Arbeitsbedingungen
  4. Unethische Beschäftigungspraktiken
  5. Versammlungsfreiheit
  6. Umweltzerstörung

Wie kann MeRLIN bei der Einhaltung des LkSG helfen?

MeRLIN unterstützt Sie dabei, ihrer Sorgfaltspflicht für faire Lieferketten nachzukommen, indem Sie verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken etablieren, kontrollieren und die rechtlichen Bestimmungen des Lieferkettengesetzes einhalten. Mit MeRLIN können Sie die gesetzlichen Anforderungen des LkSG digital und rechtssicher umsetzen und zudem eine ethische Untenehmenskultur fördern. Die Lösung umfasst umfangreiche Funktionen wie die Erstellung von Grundsatzerklärungen, die Durchführung von Lieferantenbefragungen, die Führung eines Risikoregisters, die Unterstützung von persönlichen Audits, maßgeschneiderte Berichte zur Einhaltung des LkSG sowie viele weitere Funktionen.

Factsheet

Um mehr darüber zu erfahren, wie die MeRLIN LkSG-Lösung Ihnen helfen kann, die Einhaltung des deutschen Lieferkettengesetzes zu gewährleisten, laden Sie das Factsheet herunter.

German Supply Chain Due Diligence Act Factsheet | MeRLIN Sourcing