Das deutsche Lieferkettengesetz verbietet insbesondere die folgenden Menschenrechtsverletzungen:
- Kinderarbeit für Minderjährige unter 18 Jahren gemäß dem ILO-Übereinkommen über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999 (Nr. 182)
- Zwangsarbeit
- Alle Arten von Sklaverei oder vergleichbare Formen von Herrschaft oder Unterdrückung am Arbeitsplatz
- Missachtung der örtlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zu den Arbeitsbedingungen, wenn diese zu Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen führen können
- Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit
- Diskriminierung bei der Arbeit
- Diskriminierung bei der Entlohnung