Was passiert, wenn ein Unternehmen das Lieferkettengesetz nicht einhält?

Unternehmen, die gesetzlich zur Einhaltung des LkSG verpflichtet sind, müsen bei Nichteinhaltung mit finanziellen oder handelspolitischen Einschränkungen rechnen. Bei Versäumnissen oder Verstößen drohen folgende Konsequenzen:

  1. Bußgelder von bis zu 800.000 EUR oder bis zu 2 % des jährlichen Gesamtumsatzes eines Unternehmens
  2. Geldstrafe bei verwaltungsrechtliche Durchsetzungsmaßnahmen von bis zu 50.000 EUR
  3. Ausschluss von der Vergabe staatlicher Aufträge in Deutschland für bis zu drei Jahre.

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