Was müssen Unternehmen tun, um das LksG einzuhalten?

Nach dem Lieferkettengesetz fordert von Unternehmen,  globale Verantwortung für die Sicherung von Menschen- und Umweltrechten entlang der gesamten Lieferkette zu übernehmen - vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Es verpflichtet Unternehmen, eine menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfung innerhalb ihrer Lieferketten durchführen, um Risiken aufzudecken oder negative Folgen zu vermeiden, zu verringern und/oder zu beseitigen. Das deutsche Lieferkettengesetz identifiziert die folgenden Kriterien als relevante Risikobereiche:

  1. Zwangsarbeit
  2. Kinderarbeit
  3. Unsichere oder ungesunde Arbeitsbedingungen
  4. Unethische Beschäftigungspraktiken
  5. Versammlungsfreiheit
  6. Umweltzerstörung

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