Unternehmen, die gesetzlich zur Einhaltung des LkSG verpflichtet sind, müsen bei Nichteinhaltung mit finanziellen oder handelspolitischen Einschränkungen rechnen. Bei Versäumnissen oder Verstößen drohen folgende Konsequenzen:
- Bußgelder von bis zu 800.000 EUR oder bis zu 2 % des jährlichen Gesamtumsatzes eines Unternehmens
- Geldstrafe bei verwaltungsrechtliche Durchsetzungsmaßnahmen von bis zu 50.000 EUR
- Ausschluss von der Vergabe staatlicher Aufträge in Deutschland für bis zu drei Jahre.