Welche Menschenrechte schützt das deutsche Lieferkettengesetz?

Das deutsche Lieferkettengesetz verbietet insbesondere die folgenden Menschenrechtsverletzungen:

  1. Kinderarbeit für Minderjährige unter 18 Jahren gemäß dem ILO-Übereinkommen über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999 (Nr. 182)
  2. Zwangsarbeit
  3. Alle Arten von Sklaverei oder vergleichbare Formen von Herrschaft oder Unterdrückung am Arbeitsplatz
  4. Missachtung der örtlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zu den Arbeitsbedingungen, wenn diese zu Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen führen können
  5. Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit
  6. Diskriminierung bei der Arbeit
  7. Diskriminierung bei der Entlohnung

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